Meine Heizung ist älter als 30 Jahre
Schon vor dem Inkrafttreten des neuen Heizungsgesetzes bestand die
Pflicht, Heizkessel nach 30 Jahren gegen einen neuen auszutauschen.
Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Brennwertkessel oder wenn Sie seit
mindestens dem 1. Februar 2002 in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus
wohnen.
Weist Ihre Kommune weniger als 100.000 Einwohner und noch kein Wärmenetz aus, können Sie noch bis zum 30. Juni 2028 eine Öl- oder Gas-Heizung einbauen – unabhängig davon, ob diese
Lösung technisch sinnvoll und wirtschaftlich ist. In größeren Kommunen endet die Frist mit dem 30. Juni 2026. Bedenken Sie aber, dass alle Heizungen ab 2029 einen steigenden Anteil an Biomethan
oder grünen oder blauen Wasserstoff nutzen müssen.
Sollte eine Kommune bereits vor diesen Fristen ein Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet aufgrund eines Wärmeplans ausweisen, tritt die Vorgabe zum Heizen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Einbau einer neuen Heizung einen Monat nach Bekanntgabe dieser Gebietsausweisung in Kraft.