Ein Foto, Energieausweis, Wärmebild und Heizkostenabrechnung von einem älteren Haus.
© Adobe Stock / Gina Sanders
Aktuelles zur BEG-Förderung

Aktuelles zur BEG-Förderung

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (PDF) (BEG EM) wurde am 29.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bei der Förderung von Komplettsanierungen zum Energieeffizienzhaus ändert sich nichts. Änderungen betreffen die Förderung von Einzelmaßnahmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude und hier vor allem den Einbau klimafreundlicher Heizungen.

Was ändert sich bei der Heizungsförderung?

Privatpersonen können sich im KfW-Kundenportal registrieren und einen Antrag auf die Heizungsförderung – Wohngebäude (KfW 458) stellen. Voraussetzung ist, dass die Privatperson entweder Eigentümerin oder Eigentümer von bestehenden Einfamilien- oder Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) ist oder sie Eigentümerin oder Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) steht die Registrierung und Antragstellung offen, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umsetzt werden.

Für den Kauf und den Einbau von klimafreundlichen Heizungen in Bestandsgebäuden gilt: 

  • Für alle klimafreundlichen Heizungen gibt es eine einheitliche Grundförderung von 30 Prozent Zuschuss.
  • Dazu gibt es für private Selbstnutzer einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, wenn Sie Ihre funktionierende Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizungen durch eine klimafreundliche Heizung ersetzen. Ab dem Jahr 2029 reduziert sich der Klimageschwindigkeits-Bonus schrittweise.
  • Ebenfalls dazu kommt ein Einkommensbonus von 30 Prozent. Diesen Zuschuss bekommen selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
  • Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen können kombiniert werden. Allerdings nur bis zu einem Förderhöchstsatz von 70 Prozent.

Weitere Änderungen:

  • Die Förderhöchstgrenzen ändern sich: Beispielsweise wird für Einzelmaßnahmen bei Wohngebäuden eine Höchstgrenze von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr festgelegt. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und z.B. erhöht sich bei Vorliegen eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) die Höchstgrenze auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr.
  • Für alle Einzelmaßnahmen kann ein neuer Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit zusätzlich zu den o.g. Zuschüssen beantragt werden.
  • Mehr Infos zur Förderung der Einzelmaßnahmen finden Sie auch in der Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Auf der Seite energiewechsel.de finden Sie weiterführende Informationen zur neuen Richtlinie
    Gut zu wissen

    Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit Ihrem Fach­unternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie eine Förder­zusage für Ihr Vorhaben erhalten. 

    KfW – Heizungsförderung privat

    Die vier Teilprogramme des BEG

    Neue Bundesförderung: Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb

    Seit dem 03.09.2024 können Sie, wenn Sie in Deutschland eine bestehende Wohnimmobilie kaufen, diese energieeffizient sanieren und selbst bewohnen möchten, u.a. einen zinsgünstigen Förderkredit „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (KfW 308) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten.

    Mehr Infos
    Lohnt sich energetisches Sanieren bzw. Energieeffizienz im Neubau weiterhin?

    Eindeutig ja. In Anbetracht steigender Energiepreise und verschärfter Klimaziele werden sich auch künftig Investitionen in Erneuerbare Energien und Energieeffizienz lohnen.

      Nutzen Sie die geförderte Energieberatung

      Um potenzielle Maßnahmen für Ihr Gebäude zu identifizieren, empfiehlt sich eine BAFA Energieberatung. Hierbei wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, der zu 50 Prozent gefördert wird.

      Ein qualifizierter Energieeffizienzexperte analysiert Ihr Haus und erstellt einen Fahrplan für die Umsetzung von energieeffizienten Maßnahmen. Der Plan enthält verschiedene Optionen, wie Fenstertausch, Heizungsmodernisierung und Dämmung der Gebäudehülle, und gibt Ihnen einen Überblick über verfügbare Fördermittel. Die Beratung erfolgt durch einen zugelassenen Energie-Effizienz-Experten (EEE).