Der Staat unterstützt energetische Modernisierungen mit Förderung für die Maßnahmen selbst, aber auch für die Beratung.

Fördermittel: Damit aus einem Altbau keine Altlast wird
Bund, Länder und Kommunen unterstützen Sie bei Ihrer energetischen Modernisierung. Dabei sind neben Zuschüssen und Krediten für Material und Handwerker auch staatliche Unterstützung für Planungskosten möglich. Diese Kosten sollten Sie von Anfang an im Blick behalten:
- Planungskosten (Energieberater, Architekt, Ingenieur)
- Baukosten (Handwerker)
- Finanzierungskosten (Kreditinstitut)
- Gebühren
In diesem Artikel erfahren Sie, wie der Staat eine Energieberatung, einen individuellen Sanierungsfahrplan und Einzelmaßnahmen fördert. Dabei unterstützen Sie auch unsere kostenfreien Informations- und Beratungsangebote.
Förderung für Energieberatung und Sanierungsfahrplan
Um einen Überblick über Maßnahmen an Ihrem Gebäude zu erhalten, empfehlen wir eine Energieberatung. Sollen mehrere Teile der Immobilie modernisiert werden (Fenster, Türen, Dach, Heizung), lohnt sich zusätzlich ein Sanierungsfahrplan. Beratung und Fahrplan werden über das Programm „Energieberatung für Wohngebäude“ der BAFA gefördert. Die Beratung muss dann durch einen zugelassenen Energie-Effizienz-Experten (EEE) erfolgen.
Für Beratungen bei Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten Immobilienbesitzende vom Staat bis zu 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars bis zu einer Maximalgrenze von 650 Euro. Ab drei Wohneinheiten erhöht sich die Maximalgrenze auf 850 Euro.
Wohneigentümergemeinschaften (WEG) erhalten einmalig 250 Euro pro WEG, wenn die Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung von einer Energieberaterin oder einem Energieberater erläutert werden.

Viele Immobilienbesitzende von Albauten wollen ihr Zuhause sinnvoll Schritt für Schritt modernisieren. Dabei hilft ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Er ist ein Energieeinspar- und Energieeffizienzkonzept, das von der Deutschen Energie-Agentur (dena) entwickelt wurde. Der iSFP basiert auf einer gründlichen energetischen Untersuchung des Bestandsgebäudes. Bei der Erstellung eines Sanierungsfahrplans analysiert ein qualifizierter Energieeffizienzexperte Ihr Haus und erstellt einen Fahrplan, wie Sie Ihr Haus energieeffizient gestalten können.
Darauf aufbauend wird ein Sanierungsfahrplan entworfen, der Maßnahmen aufeinander abstimmt. Dieser enthält verschiedene Optionen zu Themen wie Fenstertausch, Heizungsmodernisierung und Dämmung der Gebäudehülle und kann Ihnen einen guten Überblick über möglicherweise weitere anstehende Sanierungen und dafür verfügbare Fördermittel geben.
Hierfür braucht es einen zugelassenen Energie-Effizienz-Experten (EEE). Diese werden von der BAFA wie oben beschrieben gefördert. Als Anreiz für eine umfassende, planvolle energetische Modernisierung erhalten Immobilienbesitzende zusätzlich je 5 Prozent Förderbonus bei Umsetzung einiger Einzelmaßnahmen (BEG).
BAFA: Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen
Einen Investitionszuschuss gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hier werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gefördert, die die Energieeffizienz erhöhen – etwa neue Fenster, Außentüren oder die Dämmung der Außenwände, soweit diese technische Mindestanforderungen erfüllen.
- Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Gefördert werden maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt maximal 600.000 Euro pro Gebäude.
- Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten.
- Die Mindestinvestition der förderfähigen Kosten beträgt 300 Euro brutto. Für die Förderung der Einzelmaßnahme "Heizungstausch" ist nicht die BAFA, sondern die KfW zuständig. Bei Kauf oder Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung sind Zuschüsse bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Weitere Informationen erhalte Sie hier.
Wichtig: Beachten Sie bitte, dass bei Förderprogrammen erst mit der Maßnahme begonnen werden darf, wenn ein Förderbescheid vorliegt – andernfalls erhalten Sie gegebenenfalls keine Förderung.
KfW: Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt im Programm 261 einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss für Effizienzhäuser. Hier werden Komplettsanierungen gefördert, die bestimmte Effizienzhausstandards erreichen. Je besser der energetische Standard, desto mehr Förderung ist möglich.
- Erreichen Sie zum Beispiel die Effizienzhaus-Klasse 85 oder besser, fördert die KfW die Modernisierung mit einem Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro plus einem Tilgungszuschuss.
- Eine Erhöhung des Kreditbetrags auf 150.000 Euro ist möglich, wenn zusätzlich die Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht wird.
- Zählt Ihre Immobilie zum Kreis der „Worst-Performing-Buildings“ (Immobilien mit besonders hohem Sanierungsbedarf), steigt der Tilgungszuschuss um weitere 10 Prozentpunkte. Ein Wohngebäude definiert die KfW als Worst-Performing Building, wenn das Gebäude laut Energieausweis in die Klasse H fällt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Energiebedarfs- oder einen Energieverbrauchsausweis für Ihr Gebäude handelt.

Eigenleistungen werden auch gefördert – sowohl bei Komplettsanierungen als auch bei Einzelmaßnahmen. Hierbei sind nur die Materialkosten für energieeffiziente Maßnahme förderfähig.
Wichtig: Unter anderem muss eine Energieeffizienz-Expertin oder -Experte oder ein berechtigtes Fachunternehmen die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit einem Verwendungsnachweis bestätigen. Weitere Bedingungen finden Sie im Infoblatt zum BEG.
Alternativ – aber nicht kombinierbar
Für energetische Maßnahmen an Wohngebäuden können grundsätzlich nach § 35c EStG Steuerermäßigungen gewährt werden. Dies ist eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Hierunter fällt etwa eine neue Wärmedämmung oder eine neue Heizungsanlage.
Wird die Steuervergünstigung nach § 35c EStG beantragt, ist eine gleichzeitige Steuervergünstigung nach §§ 7h, 7i, 10f, 11a oder 11b EStG ausgeschlossen, sofern dieselben Baumaßnahmen betroffen sind.
Auch müssen sich Immobilienbesitzende entscheiden, ob sie für ein und dieselbe Maßnahme Förderprogramme oder die steuerliche Absetzung in Anspruch nehmen wollen – beides geht nicht.
Bitte lassen Sie sich im Vorfeld bei einem steuerrechtlichen Anliegen beziehungsweise bei Fragen hierzu von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder vom zuständigen Finanzamt beraten, die Ihnen dazu fachliche Auskunft geben können.
Unsere Themen im Überblick

Dämmung
Für die Dämmung von Altbauten stehen eine Reihe von Dämmstoffen zur Verfügung.

Dachdämmung
Auf-, Unter- und Zwischensparrendämmung – Alternativen der Dachdämmung.

Heizung
Wärmepumpe, Hybrid-Heizung, Photovoltaik oder Pellets – Heiz-Alternativen im Überblick.

Innendämmung
Außen Fassade erhalten, innen mit Holzfaser, Schaumstoff oder Mineralwolle dämmen.

Fassadendämmung
Wärmedämmverbundsystem und hinterlüftete Vorhangfassade für die Außendämmung.

Kellerdeckendämmung
Die Deckenunterseite lässt sich günstig und als Do-it-yourself-Projekt dämmen.

Photovoltaik mit Weitsicht
PV-Module lassen sich als Indach- oder Aufdach-Lösung montieren. Wichtig ist die Tragfähigkeit.

Türen und Fenster
Keine Chance für nervige Zugluft: Haustüren und Fenster erneuern oder abdichten.

Best Practice Altbau
Beispiele für preisgekrönte Modernisierungen von Altbauten aus Hessen.