Eine PV-Anlage auf einer historischen Scheune.
© LfDH/Jakobi
Photovoltaik und Solarthermie

Photovoltaik und Solarthermie

Sie wollen Sonnenstrom ernten? Besonders gut geeignet sind wenig einsehbare, der Straße abgewandte Dachflächen und Nebengebäude. Optische ruhige PV-Module („full black“) in geschlossener Verlegung bringen gestalterisch gute Ergebnisse, aber auch Indach-Lösungen sind oftmals möglich.

Ziel ist es, Erscheinungsbild und Substanz Ihrer historischen Gebäude möglichst wenig zu beeinträchtigen. Haben Sie einen schönen Bau an einer prominenten Lage im historischen Ortskern, können Sie evtl. ein Nebengebäude oder eine rückwärtige Dachfläche verwenden. Eine intakte historische Dachdeckung sollte erhalten bleiben. Lassen Sie gegebenenfalls auch die Statik Ihres Daches überprüfen.

Ist der Standort der Anlage geklärt, beschäftigen Sie sich mit der Optik. Insbesondere auf einsehbaren Dachflächen sind geringreflektierende Module ohne sichtbaren Rahmen und Binnengliederung eine gute Wahl. Sie sollten sich der historischen Dachfläche unterordnen und Abstand von First, Traufe und Ortgang halten. In Einzelfällen können auch sogenannte Indach-Photovoltaik geeignet sein. Sprechen Sie sich frühzeitig mit den Denkmalbehörden ab. Eine gute Orientierung bietet die Handreichung „Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden“.

Video

Photovoltaik auf der Rückseite eines denkmalgeschützen Hauses. Der Eigentümer berichtet...

Maßgeschneiderte Lösungen

PV Anlage auf dem Vordach eines denkmalgeschützten Gebäudes.
© LfDH/Krienke

Fügt sich gestalterisch ein: Farblich angepasste kleinteilige und matte PV-Module auf dem Vordach einer Scheune

PV Anlage auf dem Dach eines im Hinterhof stehenden, denkmalgeschützten Gebäudes.
© LfDH/Krienke

PV-Anlage auf einem rückwärtigen Neubau: Der barocke Hauptbau mit seinem Mansarddach wird nicht mit PV-Modulen belegt.

PV Anlage auf dem Dach eines denkmalgeschützten Gebäudes.
© LfDH/Lieding

Solaranlage in ruhiger Verlegung auf der Rückseite des Gebäudes mit Abstand zu den Dachrändern

Drei Arten, Solarenergie zu nutzen

Für eine Solaranlage sollte Ihre Dachfläche eine günstige Ausrichtung haben. Ob und welche Dachflächen sich eignen, können Sie über das Solarkataster Hessen erfahren. Dort erhalten Sie auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Wenn Sie bereits über ein begrüntes Dach verfügen oder planen, wirkt sich das positiv auf den Ertrag aus: Er steigt auf Gründächern, da sich aufgrund der niedrigen Umgebungstemperaturen die PV-Module weniger aufheizen.

Grundsätzlich können Sie drei Arten von Solarenergie nutzen:

  • Solarthermie liefert warmes Wasser zur Heizungsunterstützung und Frischwassernutzung.
  • Photovoltaik liefert elektrischen Strom.
  • Photovoltaik-Thermie (PVT) ist eine Kombination aus Solarthermie und Photovoltaik.

Neben der Wirtschaftlichkeit ist die optische Wirkung einer PV-Anlage auf einem denkmalgeschützten Haus wichtig. Klären Sie, wie ist es um die Einsehbarkeit der Dachfläche bestellt ist. Ein Nebengebäude oder Carport könnte sich gegebenenfalls für den Aufbau einer Solaranlage besser eignen.

Tipp:
Vielleicht gibt es bereits Quartierslösungen oder Sie können mit Nachbarn gemeinsam planen – das spart Kosten.

Broschüre „Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden“ LfDH
Broschüre zu Solaranlagen

Sind die Anlagen-Techniken für ein Kulturdenkmal geeignet?

Diese Frage beantwortet das Landesamt für Denkmalpflege Hessen in der Broschüre „Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden“ (PDF), in der Hinweise zu finden sind, wie auch im denkmalgeschützten Bestand Wärme und Strom erzeugt werden können.

Stecker-Solaranlagen

Den eigenen Strom zu produzieren und zu verbrauchen, macht unabhängiger und ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Mieterinnen und Mieter können sich mit einem eigenen Balkonkraftwerk zu einem kleinen Teil mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgen. Sie können so aktiv werden und Geld sparen. Diese Mini-PV-Anlagen, auch bekannt als Plug-in PV oder Stecker-Solaranlagen, werden in der Regel an der Balkonbrüstung angebracht. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist zu beachten, dass die Anbringung dieser Anlagen genehmigungspflichtig ist, und es denkmalverträglicher Lösungen bedarf. Deshalb sollten sich Mieterinnen und Mieter nicht nur mit ihrer Vermieterin bzw. ihrem Vermieter und untereinander frühzeitig verständigen, sondern auch mit der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde. Nutzen Sie weniger einsehbare Flächen und verwenden Sie gering reflektierende, farblich angepasste Module in ruhiger und unauffälliger Anordnung.

Vorteile:

  • mit dem eigenen Strom die Stromrechnung um 50 bis 200 Euro pro Jahr senken, auch als Mieter
  • alle Balkonkraftwerke sind ab 2023 bundesweit von der Mehrwertsteuer befreit
  • einige hessische Städte zahlen einen Zuschuss. Welche das sind, können Sie über die LEA-Fördermittelauskunft abfragen.