Mehrere Windräder im Gegenlicht.
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Windenergie

Unsere bedeutendste Stromquelle

Windenergie in Hessen

Die Windenergie ist die größte Stromquelle in Deutschland – und auch in Hessen. Und treibt die Reduktion fossiler Brennstoffe maßgeblich an.

Seit 2019 wird in Deutschland mehr Strom aus erneuerbaren als aus fossilen Energien produziert – und das ist vor allem der Windenergie zu verdanken. Sie ist mit Abstand die wichtigste regenerative Stromquelle hierzulande. An guten Standorten ist die Windenergie an Land mittlerweile die kostengünstigste Art der Stromerzeugung. Gleichzeitig verursacht sie die geringsten Umweltkosten.

Laut dem aktuellen Energiemonitoringbericht 2024 drehten sich Ende 2023 1.181 Windenergieanlagen mit einer Gesamtkapazität von 2.519,7 Megawatt (MW) in Hessen. Das entsprach 38,2 Prozent der installierten elektrischen Leistung von Erneuerbare-Energien-Anlagen (sprich der maximalen elektrischen Leistung der Anlagen unter optimalen Bedingungen) - Platz 2 hinter Photovoltaik mit 56,5 Prozent. Bei der tatsächlich ins Stromnetz eingespeisten Strommenge lag die Windenergie mit 5.882,8 (GWh) sogar vorne (= 61,9 Prozent der durch erneuerbare Energieanlagen eingespeisten Strommenge in Hessen). Aktuelle Daten zum Windausbau in Hessen gibt es auf der Seite des Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie.

Windenergie im ländlichen Raum

Hessen hat bereits fast 2 Prozent der Landesfläche für Windenergie reserviert, um hessische und bundesweit vereinbarte Ziele der Energiewende zu erreichen. Zu diesem Zweck wurden in den Teilregionalplänen der Regierungspräsidien (Erklärvideo auf YouTube) – nach vorher definierten Kriterien – sogenannte Windvorranggebiete festgelegt. Dort haben Windenergieanlagen Vorrang vor anderer Nutzung, müssen aber natürlich weiterhin einen umfassenden Genehmigungsprozess durchlaufen.

Seit Januar 2024 können Kommunen auch per Bauleitplanung weitere Flächen für Windenergie festlegen.

Screenshot des Windatlas Hessen.
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Wind-Atlas Hessen

Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie stellt den Wind-Atlas Hessen zur Verfügung. Mit diesem Fachinformationssystem können Sie sich über Windenergieanlagen, Planungsgebiete und Naturschutzräume in Hessen informieren.

Zum Wind-Atlas Hessen

Windvorranggebiete

In allen drei hessischen Planungsregionen – Nordhessen, Mittelhessen und Südhessen – sind inzwischen „Teilregionalpläne Energie“ in Kraft. Zusammen enthalten die Pläne insgesamt 418 Windvorranggebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 40.000 Hektar, was 1,9 Prozent der Fläche Hessens entspricht. Damit ist das bisher in Hessen angestrebte Zwei-Prozent-Ziel nahezu erreicht. Bereits erfüllt ist das durch die Bundesgesetzgebung (WindBG 2022) vorgegebene Ziel von 1,8 Prozent bis Ende 2027. Bis Ende 2032 müssen nach Bundesvorgabe allerdings 2,2 Prozent der Landesfläche in Hessen für Windenergie zur Verfügung stehen (ca. 46.500 Hektar). In den kommenden 10 Jahren müssen daher in Hessen weitere 6.500 Hektar als Windvorranggebiete vorgesehen werden.

Bis Ende des Jahres 2023 waren 269 Windvorranggebiete – also 64 Prozent der festgelegten 418 Gebiete – gänzlich unbelegt (LIS-A 2024). Damit stehen noch 21.778 Hektar für die Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung. Darüber hinaus sind zahlreiche Windvorranggebiete bisher nur gering belegt und bieten noch Platz für neue Windenergieanlagen. Eine Kartenübersicht mit allen 418 Windvorranggebieten in Hessen finden Sie im Monitoringbericht 2024 auf Seite 62).

Wind: Wartungsarbeiten Windrad
Repowering

Wenn Windenergieanlagen abgebaut und am selben Standort durch neue ersetzt werden, spricht man von Repowering. Innerhalb der Vorranggebiete kann das sehr attraktiv sein. Denn in der Regel lässt sich dann mit weniger, aber größeren und leistungsstärkeren Anlagen der Ertrag vervielfachen. Die für Windenergieanlagen ausgewiesene Fläche wird damit effizienter genutzt. Auch die Anwohner haben Vorteile: Durch höhere Nabenhöhen und größere Rotorblätter sind die Anlagen zwar auch höher, drehen optisch aber langsamer, was als angenehmer empfunden wird, und moderne Anlagen laufen meist wesentlich leiser als alte.


Genehmigungsprozesse

Wer eine Windenergieanlage von mehr als 50 Metern Gesamthöhe errichten möchte, braucht eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Diese schließt neben der Baugenehmigung auch andere Genehmigungen ein, zum Beispiel naturschutzrechtliche oder forstrechtliche. Bei Windparks mit 20 oder mehr Anlagen oder wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist, ist eine formale Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Für kleine Anlagen bis 50 Meter reicht hingegen eine Baugenehmigung. Bis zehn Meter Höhe ist auch diese nicht erforderlich, wenn die Anlage in einem Gewerbe- oder Industriegebiet aufgestellt wird. Hier spricht man von Kleinwindkraftanlagen, die vor allem für die Eigenstromnutzung errichtet werden.

Die oder der Antragstellende hat einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer BImSchG-Genehmigung, wenn von der Windenergieanlage oder dem Windpark keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen und das Projekt auch sonst keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften verletzt. Hindernisse für Windenergieprojekte können unter anderem im Artenschutz und im Denkmalschutz liegen, es gibt zudem Grenzwerte für Lärm und Schattenwurf sowie Konfliktfelder zum Beispiel mit der Flugsicherung.

Das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in Hessen

Ausschreibungen

Naturlandschaft mit Feldern und Wald, im Vordergrund ein Dorf, im Hintergrund mehrere Windräder.
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Die BImSchG-Genehmigung ist Voraussetzung, um an einem Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur teilnehmen zu können. Nur Windenergieanlagenprojekte, die dort einen Zuschlag erhalten, bekommen eine EEG-Vergütung für den produzierten Strom. Dieses Verfahren wurde 2017 eingeführt, um die Stromerzeugung aus Windenergie auf eine marktwirtschaftliche Grundlage zu stellen. Bewerberinnen und Bewerber geben die benötigte EEG-Vergütung für ihr geplantes Projekt an. Die Projekte mit den niedrigsten Vergütungssätzen erhalten den Zuschlag.

Mehr Informationen

Bürgerforum Energiewende Hessen Flyer

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Erscheinungsdatum

02.05.2021

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ExpertinExperte, Geothermie, Klimawandel in Hessen, Kommune, Sonnenenergie, Speicher, Wasserkraft, Windenergie, Wärme

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Faktenpapier Infraschall

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01.05.2015

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Faktenpapier Landschaftsbild und Tourismus

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Erscheinungsdatum

01.03.2017

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Beratung, BürgerinBürger, Energiepolitik, ExpertinExperte, Kommune

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Faktenpapier Landschaftsbild und Tourismus (Kurzfassung)

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Erscheinungsdatum

01.03.2017

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Beratung, BürgerinBürger, Energiepolitik, ExpertinExperte, Kommune

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Faktenpapier Natur- und Umweltschutz

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Erscheinungsdatum

01.03.2016

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Beratung, BürgerinBürger, Energiepolitik, ExpertinExperte, Kommune

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Faktenpapier Natur- und Umweltschutz (Ergänzung)

Faktenpapier Natur- und Umweltschutz (Ergänzung)

Erscheinungsdatum

01.02.2018

Themenfeld

Beratung, BürgerinBürger, Energiepolitik, ExpertinExperte, Kommune

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Faktenpapier Natur- und Umweltschutz (Kurzfassung)

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Erscheinungsdatum

01.09.2016

Themenfeld

Beratung, BürgerinBürger, Energiepolitik, ExpertinExperte, Kommune

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Faktenpapier Rentabilität und Teilhabe

Faktenpapier Rentabilität und Teilhabe

Erscheinungsdatum

01.09.2015

Themenfeld

Beratung, BürgerinBürger, Energiepolitik, ExpertinExperte, Kommune

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Faktenpapier Sicherheit von Windenergieanlagen

Faktenpapier Sicherheit von Windenergieanlagen

Erscheinungsdatum

01.10.2018

Themenfeld

Beratung, Energiepolitik, ExpertinExperte, Kommune, Unternehmen

herunterladen (PDF, 2,73 MIB)

Erklärfilm Windenergie im Wald
Erklärfilm: Windenergie und Infraschall