Die Windenergie ist die größte Energiequelle im deutschen Strommix – sie treibt den Siegeszug der erneuerbaren Energien an.
Zwei Prozent Hessens sind Windvorranggebiete. Dort entstehen neue Windkraftanlagen.
Windenergie in Hessen
Seit 2019 wird in Deutschland mehr Strom aus erneuerbaren als aus fossilen Energien produziert – und das ist vor allem der Windenergie zu verdanken. Sie ist mit Abstand die wichtigste regenerative Stromquelle hierzulande. An guten Standorten ist die Windenergie an Land mittlerweile die kostengünstigste Art der Stromerzeugung. Gleichzeitig verursacht sie die geringsten Umweltkosten.
Laut dem aktuellen Energiemonitoringbericht 2023 drehten sich Ende 2022 1.168 Windenergieanlagen mit einer Gesamtkapazität von 2.373,9 Megawatt (MW) in Hessen. Das entsprach 41,1 Prozent der installierten elektrischen Leistung von Erneuerbare-Energien-Anlagen, knapp hinter Photovoltaik mit 52,7 Prozent. Bei der tatsächlichen Grünstromerzeugung lag die Windenergie mit 53,6 Prozent sogar vorne. Aktuelle Daten zum Windausbau in Hessen gibt es auf der Seite des Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie.
Hessen will zwei Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie reservieren. Zu diesem Zweck wurden in den Regionalplänen (Erklärvideo auf YouTube) – nach vorher definierten Kriterien – sogenannte Windvorranggebiete festgelegt. Dort haben Windenergieanlagen zwar Vorrang, müssen aber trotzdem den normalen Genehmigungsprozess durchlaufen.
Seit Januar 2024 können Kommunen per Bauleitplanung auch darüber hinaus Flächen für Windenergie festlegen.
Wind-Atlas Hessen
Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie stellt den Wind-Atlas Hessen zur Verfügung. Mit diesem Fachinformationssystem können Sie sich über Windenergieanlagen, Planungsgebiete und Naturschutzräume in Hessen informieren.
Windvorranggebiete
In allen drei hessischen Planungsregionen – Nordhessen, Mittelhessen und Südhessen – sind inzwischen „Teilregionalpläne Energie“ in Kraft. Zusammen enthalten die Pläne insgesamt 418 Windvorranggebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 40.000 Hektar, was 1,9 Prozent der Fläche Hessens entspricht. Damit ist das bisher in Hessen angestrebte Zwei-Prozent-Ziel nahezu erreicht. Bereits erfüllt ist das durch die Bundesgesetzgebung (WindBG 2022) vorgegebene Ziel von 1,8 Prozent bis Ende 2027. Bis Ende 2032 müssen nach Bundesvorgabe allerdings 2,2 Prozent der Landesfläche in Hessen für Windenergie zur Verfügung stehen (ca. 46.500 Hektar). In den kommenden 10 Jahren müssen daher in Hessen weitere 6.500 Hektar als Windvorranggebiete vorgesehen werden.
Aktuell sind 274 Windvorranggebieten – also knapp zwei Drittel der festgelegten 418 Gebiete – gänzlich unbelegt (LIS-A 2023). Damit stehen noch rund 22.500 Hektar für die Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung. Darüber hinaus sind zahlreiche Windvorranggebiete bisher nur gering belegt und bieten noch Platz für neue Windenergieanlagen. Eine Kartenübersicht mit allen 418 Windvorranggebieten in Hessen finden Sie im Energiemonitoringbericht (PDF) auf Seite 60).
Wenn Windenergieanlagen abgebaut und am selben Standort durch neue ersetzt werden, spricht man von Repowering. Innerhalb der Vorranggebiete kann das sehr attraktiv sein. Denn in der Regel lässt sich dann mit weniger, aber größeren und leistungsstärkeren Anlagen der Ertrag vervielfachen. Die für Windenergieanlagen ausgewiesene Fläche wird damit effizienter genutzt. Auch die Anwohner haben Vorteile: Durch höhere Nabenhöhen und größere Rotorblätter sind die Anlagen zwar auch höher, drehen optisch aber langsamer, was als angenehmer empfunden wird, und moderne Anlagen laufen meist wesentlich leiser als alte.
Genehmigungsprozesse
Wer eine Windenergieanlage von mehr als 50 Metern Gesamthöhe errichten möchte, braucht eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Diese schließt neben der Baugenehmigung auch andere Genehmigungen ein, zum Beispiel naturschutzrechtliche oder forstrechtliche. Bei Windparks mit 20 oder mehr Anlagen oder wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist, ist eine formale Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Für kleine Anlagen bis 50 Meter reicht hingegen eine Baugenehmigung. Bis zehn Meter Höhe ist auch diese nicht erforderlich, wenn die Anlage in einem Gewerbe- oder Industriegebiet aufgestellt wird. Hier spricht man von Kleinwindkraftanlagen, die vor allem für die Eigenstromnutzung errichtet werden.
Die oder der Antragstellende hat einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer BImSchG-Genehmigung, wenn von der Windenergieanlage oder dem Windpark keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen und das Projekt auch sonst keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften verletzt. Hindernisse für Windenergieprojekte können unter anderem im Artenschutz und im Denkmalschutz liegen, es gibt zudem Grenzwerte für Lärm und Schattenwurf sowie Konfliktfelder zum Beispiel mit der Flugsicherung.
Ausschreibungen
Die BImSchG-Genehmigung ist Voraussetzung, um an einem Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur teilnehmen zu können. Nur Windenergieanlagenprojekte, die dort einen Zuschlag erhalten, bekommen eine EEG-Vergütung für den produzierten Strom. Dieses Verfahren wurde 2017 eingeführt, um die Stromerzeugung aus Windenergie auf eine marktwirtschaftliche Grundlage zu stellen. Bewerberinnen und Bewerber geben die benötigte EEG-Vergütung für ihr geplantes Projekt an. Die Projekte mit den niedrigsten Vergütungssätzen erhalten den Zuschlag.
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