Handschlag
Leitfaden Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung in der kommunalen Wärmeplanung

Sie sind eine hessische Kommune und möchten in die kommunale Wärmeplanung einsteigen. Dafür sind die Öffentlichkeitsarbeit und eine gute Bürgerbeteiligung zentrale Bestandteile. Dieser Online-Leitfaden hilft Ihnen dabei.

Bereits im Jahr 2022 verankerte das Land Hessen die kommunale Wärmeplanung in der Novelle des Hessischen Energiegesetzes. Auf Bundesebene ist zum 1. Januar 2024 das "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" (WPG) in Kraft getreten. Für Kommunen und Gemeinden ist darin die Entwicklung eines kommunalen Wärmeplans vorgesehen. 

Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung sind wesentliche Teile dieser Wärmeplanung. Wie die Öffentlichkeit informiert und in den Prozess einbezogen werden muss, ist in den Paragrafen 7 und 13 (WPG) geregelt. 

Eine gute und rechtzeitige Bürgerbeteiligung ...

ist gelebte Demokratie

schafft Zusammenhalt und Akzeptanz

bringt Planungssicherheit

Ein Leitfaden für Ihre Öffentlichkeitsarbeit

Der Leitfaden gibt einen Überblick über die Inhalte und das Zeitmanagement für die Öffentlichkeitsarbeit. Sie bekommen zudem wichtige Tipps und Vorlagen, die Sie für Ihren Beteiligungsprozess nutzen können. Die Inhalte des hier vorliegenden Online-Leitfadens basieren auf praktischen Erfahrungen von bereits umgesetzten kommunalen Wärmeplanungen.

Grundsätzlich sollten Sie diese Regeln in Ihrer Kommunikation beachten: 

1. Realistische Erwartungshaltung schaffen (z. B.: Was leistet die kommunale Wärmeplanung? Welcher Mitwirkungsgrad besteht?).
2. Kontinuierlich informieren.
3. Gegebenenfalls weitere Stakeholder einbinden (z. B. Energieberater, Stadtwerke, IHKs, Hochschulen).


Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!