
Land Hessen
Das Land Hessen fördert den Einsatz hocheffizienter LED-Technik im Bereich der Straßenbeleuchtung im Zusammenhang mit intelligenter Steuerungstechnik.
Eine Förderung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht
rückzahlbarer Zuschuss von in der Regel 15 Prozent der zuwendungsfähigen
Ausgaben gewährt. Durch die neu installierte Beleuchtung muss anders
als bei der Bundesförderung eine Energie- und Treibhausgaseinsparung von
mindestens 70 Prozent erreicht und nachgewiesen werden.
Die Kombination mit öffentlichen Zuschüssen des Bundes, insbesondere der Kommunalrichtlinie (NKI), wird grundsätzlich empfohlen. Die Summe der öffentlichen Förderzusagen darf die förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen.
Die Förderung des Landes Hessen beruht auf der „Richtlinie des Landes Hessen nach § 3 des Hessischen Energiegesetzes (HEG) zur Förderung der Energieeffizienz in den Kommunen“ (Kommunalrichtlinie Energie) vom 30. April 2021.