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Weiterbetrieb von PV-Anlagen nach 20 Jahren EEG-Vergütungszeit

Für Photovoltaik-Anlagen mit Baujahr 2000 oder älter endete die „EEG-Vergütungszeit“ am 31.12.2020. Das bedeutet für Betreiberinnen und Betreiber, dass sie keine Vergütung aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) mehr erhalten. Der Handzettel zeigt die Optionen auf, die Betreiberinnen und Betreiber nun haben.

Weiterbetrieb von PV-Anlagen nach 20 Jahren EEG-Vergütungszeit

Themenfeld

BürgerinBürger, Energiesparen, Hausbauen, Sonnenenergie

Erscheinungsdatum

01.01.2024