Weiterbetrieb von PV-Anlagen nach 20 Jahren EEG-Vergütungszeit
Für Photovoltaik-Anlagen mit Baujahr 2000 oder älter endete die „EEG-Vergütungszeit“ am 31.12.2020. Das bedeutet für Betreiberinnen und Betreiber, dass sie keine Vergütung aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) mehr erhalten. Der Handzettel zeigt die Optionen auf, die Betreiberinnen und Betreiber nun haben.
Themenfeld
BürgerinBürger, Energiesparen, Hausbauen, Sonnenenergie
Erscheinungsdatum
01.01.2024