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Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen aus kommunaler Sicht

In den meisten Fällen gehören Freiflächen-Photovoltaikanlagen (auch Freiflächensolaranlage) im Außenbereich nicht zu privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB. Sie sind im Außenbereich also regelmäßig nur dann zulässig, wenn sie im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans umgesetzt werden und dessen Festsetzungen entsprechen. Das bedeutet, dass die Kommunen einen wichtigen Hebel in der Hand haben: Sie können mit der kommunalen Bauleitplanung entscheiden, ob und wie Projekte umgesetzt werden. Diese Broschüre zeigt die Bandbreite kommunaler Einflussmöglichkeiten auf und macht Vorteile, Grenzen und Anforderungen, die aus einer aktiven Rolle der Kommune entstehen, sichtbar. Eine Gesamtstrategie kann am Ende mehr als nur Konflikte reduzieren und Akzeptanz fördern. Sie ermöglicht auch innovative Lösungen und Synergien, beispielsweise wenn gemeinsame Lösungen mit der Landwirtschaft entstehen, indem eine doppelte Flächennutzung in Form von Agri-Photovoltaik-Projekten umgesetzt wird. Schließlich sind eine Gesamtstrategie und formulierte Ausbauziele in Kommunen die Grundlage dafür, dass der Ausbau des Stromnetzes gelingen und effektiv umgesetzt werden kann. Nicht zuletzt ist auch die Wärmewende auf den Ausbau erneuerbarer Energien angewiesen. In diesem komplexen Terrain soll diese Broschüre als Kompass dienen.

Diese Publikation ist barrierefrei.

Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen aus kommunaler Sicht

Themenfeld

Beratung, Energiepolitik, Kommune, Sonnenenergie

Erscheinungsdatum

20.08.2024