Empfohlener Vordruck zum EEWärmeG (Formular)
Um die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem EEWärmeG überprüfen zu können, müssen die Eigentümer neu errichteter, nicht öffentlicher Gebäude Nachweise über die Erfüllung der technischen Anforderungen bei der gewählten Nutzung von erneuerbaren Energien bzw. Ersatzmaßnahmen vorlegen

Themenfeld
BürgerinBürger, Energiepolitik, ExpertinExperte, Fachinformation, Hausbauen
Erscheinungsdatum
01.06.2018