GEG und BEG: Pflichten und Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch bekannt als sogenanntes „Heizungsgesetz“ – ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es schreibt u. a. Pflichten vor, die konkret Nichtwohngebäude und damit Unternehmen betreffen.

Im Rahmen der Online-Veranstaltung informieren die Rechtsanwältinnen Dr. Franziska Lietz und Jacqueline Anni Rothkopf der Energierechtskanzlei RITTER GENT COLLEGEN über die rechtlichen Neuerungen und Pflichten des GEG.

Anschließend wird Eckard von Schwerin von der KfW Bankengruppe die Fördermöglichkeiten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Nichtwohngebäude beleuchten.

PROGRAMM

09:00 Uhr: Begrüßung
Neele Birnbaum, Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen

09:05 Uhr: Das Gebäudeenergiegesetz und seine Pflichten für Unternehmen
Dr. Franziska Lietz und Jacqueline Anni Rothkopf, RITTER GENT COLLEGEN Rechtsanwälte PartG mbB

10:00 Uhr: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Eckard von Schwerin, KfW Bankengruppe

11:00 Uhr: Ende

Weitere Informationen und Anmeldung.

Hinweise:

  • Die Anrechnung der Veranstaltung für die Verlängerung des Eintrags in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ist beantragt (dena-Punkte).
  • Sie erhalten die Einwahldaten zur Online-Veranstaltung am Vortag der Veranstaltung.

Dies ist eine gemeinsame Veranstaltung der Energieagenturen der Länder Niedersachsen (KEAN), Hessen (LEA) und Thüringen (ThEGA) – in Kooperation mit der örtlichen Wirtschaftsförderung und regionalen Energieagentur.

Quelle: klimaschutz-niedersachsen.de

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Miriam Sturm

Miriam Sturm

Unternehmen, Start-ups und Energieeffizienznetzwerke

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