Welche Förderungen kann ich beantragen und wo?
Generell stellen die EEG-Einspeisevergütung und Stromabnahmegarantie über die Laufzeit von 20 Jahren eine direkte Förderung des Bundes dar. Zudem sind seit 2023 einige Regelungen in Kraft getreten, welche deutliche steuerliche Vorteile und bürokratische Vereinfachungen für die BürgerInnen bewirken!
Kurz gesagt: Sie sparen 19 Prozent Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation der gesamten PV-Anlage. Sie müssen Ihren produzierten Strom nicht mehr versteuern und haben keinen zusätzlichen Aufwand bei Ihrer Einkommenssteuererklärung!
Auf Bundesebene kann zur Finanzierung der Anlage ein Kredit beantragt werden, wenn zumindest ein Teil des Stroms eingespeist wird.
Es kann allerdings sein, dass Ihr Landkreis, Stadt oder Energieversorger eine Förderung bereithält. Sie können dies überprüfen, indem Sie einfach Ihre Postleitzahl in unserer Fördermitteldatenbank eingeben.
Für Solarthermie
gibt es mittels der Heizungsförderung von der KfW einen Investitionszuschuss von 30 Prozent. Zusätzlich erhalten selbstnutzende Immobilienbesitzende einen Bonus von 20 Prozent bei Tausch einer alten Ölheizung oder 20 Jahre alten Gasheizung (Stand: Juli 2024).